Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. Viele Schutzimpfungen werden daher von den Krankenkassen übernommen. In wie weit die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie festgelegt und basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Wir empfehlen Ihnen bei jeder Vorstellung in unserer Praxis, den sogenannten Impfpass dabei zu haben, dann können wir rechtzeitig mit Ihnen anstehende Impfungen besprechen.

Für die Durchführung von vorgesehenen Impfungen können Sie sich täglich zwischen 08:30 und 09:30 Uhr mit dem Impfpass in der Praxis an uns wenden.